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Online Magna Charta - Entwurfsfassung V 0.3

ONLINE MAGNA CHARTA DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSFREIHEIT (Vorbild: Martin Luther)

1. Die Gedanken sind frei. Die Freiheit, Gedanken, Ideen und Meinungen nicht nur selbst zu haben, sondern auch mit anderen Menschen auszutauschen und in Wort, Schrift und Bild zu verbreiten, ist ein Menschenrecht (Meinungsfreiheit). Es gilt unabhängig von Verfassungen weltweit ...
*** Nachtrag V 0.3: .... und unabhängig von allen UN-Konventionen, die der Zeit - bürokratisch - hinterherhinken und die Entwicklung verpassen.

2. Meinungsfreiheit setzt voraus, sich auch frei und ungehindert aus allgemein zuganglichen Quellen informieren und seine Meinung im Gedankenaustausch mit anderen Menschen bilden zu können (Informationsfreiheit). Auch diese Freiheit ist ein Menschenrecht und gilt weltweit.

3. Mit der Erfindung des Buchdrucks, des Telefons, des Rundfunks, des Fernsehens und der Computernetzwerke wurden neue Möglichkeiten eröffnet, Informationen und Meinungen schneller und weiter zu verbreiten als vorher. Telefon und Computernetzwerke erlauben darüberhinaus zeitgleichen Informations- und Meinungsaustausch auf Gegenseitigkeit (bilaterale und multilaterale interaktive Kommunikation in Echtzeit).

4. Die Freizügigkeit von Menschen, Informationen und Meinungen über Grenzen hinweg steht jedoch in ständigem Widerstreit mit Macht- und Marktinteressen. Reiche Länder schotten sich gegen sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge ab, Rundfunk- und Ferrisehsendungen wurden und werden von Diktaturen mit Störsendern bekämpft. Und die weltweit freie Rede in den Computernetzwerken ängstigt China und ...
*** V 0.3: .... u.a. Konzerne wie IBM, Microsoft, CompuServe oder AOL.

5. Im Informationszeitalter sollten die Grenzen durchlässiger, die Nationalstaaten weltoffener und die Computernetze grenzenlos werden. Die Vision vom freien und mündigen
Weltbürger könnte zuerst in den Netzen virtuelle Wirklichkeit werden. Erste Voraussetzung hierfür ist das Menschenrecht auf ein eigenes ...
*** V 0.3: "VIRTUAL HOME" in offenen Netzen (dazu zählt auch jeder Internet Provider wie CompuServe oder AOL, die den Zugriff auf offenene Netze über ihre eigene Systeme anbieten).

*** U.a. ist mit dem "RIGHT OF VIRTUAL HOME" das Recht verbunden auf: - eine private Mailbox für elektronische Post (RIGHT OF VIRTUAL COMMUNICATION). - ein Recht auf eine Home Page (auch für "Homeless people", um die vereinfachte Chance zu erhalten, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren). Es entspricht dem Abwehrrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist aber darüberhinaus ein Teilhaberecht.
*** V 0.3: Dafür gelten besondere Kündigungsbedingungen, z.B. drei Monate bei Nichtzahlung der "virtuellen Mietvorauszahlung" - das Recht der Anbieter!!! (zum Schutz gegen Betrüger).

6. Im Internet und kommerziellen Computernetzen wie CompuServe sollte zweitens sowohl die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen staatliche Bevormundung als auch der außer- und überstaatliche Grundsatz der freien Rede in den Netzwerken als ungeschriebene Geschäftsgrundlage gelten (FREE SPEECH IN THE NETWORKS).

7. Da keine Freiheit grenzenlos sein kann, sollte drittens die Achtung der Freiheit der anderen User in Computernetzen zunächst wie bisher in freiwilliger kollektiver Selbstkontrolle (Netiquette) und notfalls durch abgestufte, rechtsstaatliche Sanktionen unabhängiger Instanzen durchgesetzt werden (Netzgerichtsbarkeit). Zensur darf nicht stattfinden.

*** KOMMENTAR BISHOP V 0.3: Cber ein Netzgericht sollten wir lange und ausfährlich diskutieren - und nach meinen Gedanken den Punkt rauslassen, da wir uns sonst auf eine juristische Ebene begeben, in der wir uns verlieren, Ich weiß, Wyatt, daß Ihnen der Punkt am Herzen liegt, aber denken Sie bitte drüber nach.

8. Kommerzielle Computernetze, Internet-Provider und der globale Markt - wie CompuServe - sollten im Wettbewerb untereinander und mit dem Internet die Grundversorgung an freier Information sicherstellen und die notwendige Infrastruktur vorhalten, damit Menschen weltweit jederzeit frei und ungehindert miteinander kommunizieren können.

9. Unsere informationelle Selbstbestimmung gewinnt durch die Computernetze neue Spielräume, gerät aber auch in neue Gefahren. Als User haben wir es weitgehend selbst in der Hand, durch verantwortliches Handeln oder Unterlassen, durch individuelle oder kollektive Disziplin und durch Zivilcourage die Chancen weltweiter Kommunikation hin zum freien und mündigen virtuellen *** Bürger des Planeten Erde *** weiterzuentwickeln.
*** V 0.3: Wir wollen auch den Mond bevölkern, --> Bspl: Projekt Euromond 2000 der ESA *** Nach vorne denken!

10. Gegen jeden, der es unternimmt, diesen Kodex weltweiter Kommunikation durch Zensur, Mißbrauch von Marktmacht oder Methoden unlauterer Desinformation außer Kraft zu setzen, hat jeder User der Computernetze unabhängig von Verträgen das moralische Recht und die Pflicht zum virtuellen Widerstand.
*** V 0.3, hervorheben: Wir sind das Netz!
 

 

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